Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Onken Tours Norge AS – onkentours.com
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die
zwischen Onken Tours Norge AS („Onken Tours“) und Gästen bzw. Mietern
über onkentours.com, per E-Mail, über das Buchungssystem oder auf
sonstigem Wege über folgende Leistungen geschlossen werden:
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sonstige Unterkünfte,
- Boote und dazugehörige Ausrüstung,
- vor Ort angebotene Serviceleistungen,
- sonstige ausdrücklich als eigene Leistung von Onken Tours bezeichnete Einzelleistungen.
- Für einzelne Objekte, Boote oder Leistungen können ergänzende Bedingungen, Hausordnungen, Sicherheitsregeln oder Übergabeprotokolle gelten. Diese werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Gast vor Vertragsschluss oder spätestens vor Übergabe in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt werden.
- Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Für Stornierungen durch den Gast gelten zusätzlich die gesonderten Stornierungsbedingungen von Onken Tours, die dem Gast vor Abschluss der jeweiligen Buchung zugänglich gemacht werden.
- Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss und Buchungsbestätigung
- Die Darstellung von Unterkünften, Booten und sonstigen Leistungen auf onkentours.com stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
- Der Gast gibt mit Abschluss des jeweiligen Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Onken Tours die Buchung elektronisch, schriftlich oder im Buchungssystem bestätigt.
- Maßgeblich sind insbesondere die in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegebenen Daten, Leistungen, Preise, Zahlungsfristen, Mietzeiträume und Kategorien.
- Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu prüfen und Onken Tours erkennbare Abweichungen ohne unangemessene Verzögerung mitzuteilen.
- Der buchende Gast muss mindestens 18 Jahre alt und zur Eingehung des Vertrages berechtigt sein.
3. Getrennte Buchung von Unterkunft und Boot
- Unterkunft und Boot sind bei Onken Tours eigenständig buchbare Leistungen.
- Wird zunächst eine Unterkunft gebucht und anschließend ein Boot, wird die Unterkunftsbuchung zuerst vollständig abgeschlossen und bestätigt. Eine anschließende Bootsbuchung erfolgt in einem gesonderten Buchungsvorgang und wird gesondert bestätigt.
- Für Unterkunft und Boot können insbesondere gelten:
- unterschiedliche Buchungsnummern,
- getrennte Preise,
- getrennte Zahlungsansprüche,
- getrennte Kautionen,
- getrennte Buchungsbestätigungen und Vertragsunterlagen.
- Werden mehrere Bestätigungen aus technischen oder administrativen Gründen gemeinsam in einer E-Mail übermittelt, führt dies allein nicht zu einer Zusammenfassung der Vertragsinhalte oder Preise.
- Die Stornierung eines Unterkunftsvertrages führt nicht automatisch zur Stornierung eines separat abgeschlossenen Bootsvertrages und umgekehrt. Soll beides storniert werden, muss der Gast beide Verträge stornieren, sofern Onken Tours nicht schriftlich etwas anderes bestätigt.
- Die gesetzliche Einordnung eines konkreten Buchungsvorgangs richtet sich ungeachtet der Bezeichnung in diesen AGB nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
4. Keine Beförderungsleistungen; externe Aktivitäten
- Onken Tours verkauft im Rahmen der über onkentours.com angebotenen Unterkunfts- und Bootsvermietung keine Flüge, Fährpassagen, Bahnfahrten, Busfahrten oder sonstigen An- und Abreisetransport.
- Der Gast organisiert und verantwortet seine An- und Abreise selbst.
- Onken Tours kann auf Wunsch Informationen über externe Anbieter, Ausflüge, Attraktionen, Restaurants oder Aktivitäten bereitstellen oder eine Reservierungsanfrage an einen externen Anbieter weiterleiten.
- Soweit nicht ausdrücklich anders bestätigt, kommt bei solchen externen Leistungen der Vertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen externen Anbieter zustande. Die Zahlung erfolgt direkt an den externen Anbieter, insbesondere wenn dies vor Ort vorgesehen ist.
- Onken Tours haftet bei solchen Fremdleistungen nur für eigenes schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit einer von Onken Tours übernommenen Vermittlungs- oder Informationsleistung und nicht für die Durchführung der Leistung durch den externen Anbieter, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende Vorschriften des norwegischen Pauschalreise- und Reisegarantierechts bleiben unberührt, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Preise und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Buchungsbestätigung.
- Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlich anwendbaren Steuern und Abgaben.
- Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich in der jeweiligen Buchungsbestätigung genannt sind, insbesondere Anreise, Fähren, Flüge, Treibstoff, persönliche Ausgaben sowie sonstige Leistungen externer Anbieter.
- Onken Tours kann Anzahlungen und Restzahlungen verlangen. Die jeweiligen Beträge und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Buchungsprozess und der Buchungsbestätigung.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Onken Tours nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. die Buchung stornieren, soweit eine Nachfrist nach den Umständen oder dem Gesetz erforderlich ist.
- Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Inkasso- und Beitreibungskosten verlangt werden.
6. Kein allgemeines Widerrufsrecht bei datumsgebundenen Leistungen
Soweit es sich um eine datumsgebundene Unterkunftsleistung oder eine sonstige datumsgebundene Freizeitdienstleistung handelt, für die nach dem norwegischen Angrerettloven kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann eine Buchung nicht allein aufgrund der für andere Fernabsatzverträge üblichen Widerrufsfrist kostenfrei aufgehoben werden. Das Recht des Gastes zur Stornierung richtet sich stattdessen nach den bei Vertragsschluss vereinbarten Stornierungsbedingungen und zwingendem Recht.
7. Nutzung der Unterkunft
- Die Unterkunft darf nur für den vereinbarten Zweck und grundsätzlich nur von der in der Buchung angegebenen Personenzahl genutzt werden.
- Eine Überbelegung, Untervermietung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Veranstaltungen, Feiern, gewerbliche Zwecke oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung von Onken Tours.
- Der Gast hat Unterkunft, Gebäude, Inventar, Möbel, technische Anlagen, Außenbereiche und sonstige überlassene Gegenstände sorgfältig zu behandeln.
- Der Gast hat die jeweils geltende Hausordnung, Brandschutz-, Sicherheits- und Nutzungsregeln zu beachten und sicherzustellen, dass auch Mitreisende und Besucher diese Regeln einhalten.
- Rauchen ist in Unterkünften grundsätzlich untersagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
- Haustiere sind nur zulässig, wenn dies in der Buchungsbestätigung oder Objektbeschreibung ausdrücklich erlaubt wurde.
- Der Gast hat Türen, Fenster, Schlüssel, Codes und sonstige Zugangsmittel gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
8. Zustand bei Übernahme und Mängelanzeige
- Onken Tours kann den Zustand von Unterkunft, Boot und Ausstattung vor und nach der Nutzung durch Checklisten, Fotos, Videos, technische Daten oder Übergabeprotokolle dokumentieren.
- Bereits bei Übernahme erkennbare Schäden oder erhebliche Mängel sind vom Gast möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung, an Onken Tours zu melden.
- Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung, darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass jeder später festgestellte Schaden vom Gast verursacht wurde. Die unterlassene Meldung kann jedoch bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Während des Aufenthalts neu auftretende Schäden, technische Defekte, Wasseraustritte, Feuer-, Motor- oder Sicherheitsprobleme sind unverzüglich zu melden, damit Folgeschäden vermieden werden können.
- Der Gast ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
9. Haftung des Gastes für Schäden, Verlust und zusätzliche Kosten
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an den von Onken Tours oder dessen Vertragspartnern bereitgestellten Unterkünften, Gebäuden, Außenanlagen, Booten, Motoren, Inventargegenständen und sonstiger Ausstattung.
- Der buchende Gast ist verpflichtet, seine Mitreisenden, Besucher und sonstige von ihm in die Unterkunft oder an das Boot herangeführte Personen über die geltenden Regeln zu informieren. Ansprüche können gegen den Verursacher und, soweit rechtlich zulässig, auch gegen den buchenden Vertragspartner geltend gemacht werden.
- Ersatzpflichtige Schäden und Kosten können insbesondere umfassen:
- Reparatur- und Wiederherstellungskosten,
- notwendigen Ersatz bei Verlust, Zerstörung oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Reparatur,
- angemessene Wertminderung, wenn eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich ist,
- Schäden an Möbeln, Türen, Fenstern, Böden, Wänden, Sanitäranlagen und Elektrogeräten,
- verlorene oder beschädigte Schlüssel, Schlösser und Zugangssysteme,
- außergewöhnliche Reinigungs-, Geruchs-, Entsorgungs-, Trocknungs- oder Dekontaminationskosten,
- notwendige Material-, Transport-, Handwerker-, Werkstatt- und Notdienstkosten,
- bei Booten insbesondere Schäden an Rumpf, Motor, Propeller, Unterwasserteil, Steuerung, Batterie, Elektronik, Kartenplotter, Echolot, Anker-, Festmacher- und Sicherheitsausrüstung,
- notwendige Bergungs-, Schlepp-, Transport- und Kranleistungen, soweit der Gast den zugrunde liegenden Vorfall zu vertreten hat,
- nachweisbaren Miet- bzw. Nutzungsausfall, soweit die beschädigte Unterkunft oder das beschädigte Boot wegen des vom Gast zu vertretenden Schadens tatsächlich nicht weitervermietet werden kann und kein zumutbarer Ersatz zur Verfügung steht,
- angemessene notwendige interne Arbeitszeit von Onken Tours für konkrete Reparatur-, Reinigungs-, Transport- oder Schadenbeseitigungsarbeiten, soweit diese Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden und der angesetzte Aufwand nachvollziehbar ist.
- Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist kein Schaden.
- Onken Tours ist nicht berechtigt, sich durch eine Schadenabrechnung wirtschaftlich besserzustellen als ohne das Schadensereignis. Erstattungen Dritter und anderweitig vermiedene Aufwendungen werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich geboten ist.
- Schäden werden nach Möglichkeit durch Fotos, Videos, Protokolle, Kostenvoranschläge, Rechnungen, technische Feststellungen oder sonstige geeignete Nachweise dokumentiert.
- Soweit ein Schaden bei der ersten Rückgabekontrolle nicht erkennbar war, kann Onken Tours ihn auch nach Freigabe der Kaution geltend machen, wenn der Anspruch nicht anderweitig ausgeschlossen oder verjährt ist.
10. Diebstahl, Verlust und unerlaubte Mitnahme
- Inventar, Schlüssel, Sicherheitsausrüstung, Boots- und Angelausrüstung sowie sonstige Gegenstände von Onken Tours oder Dritten dürfen nicht ohne Erlaubnis entfernt oder einbehalten werden.
- Fehlende Gegenstände können dem Gast in Höhe des nachgewiesenen Schadens einschließlich notwendiger Wiederbeschaffungs- und Folgekosten in Rechnung gestellt werden.
- Bei begründetem Verdacht auf Diebstahl, vorsätzliche Beschädigung oder sonstige Straftaten ist Onken Tours berechtigt, den Vorgang zu dokumentieren und, soweit rechtlich zulässig, Polizei, Versicherer, Zahlungsdienstleister oder sonstige zuständige Stellen einzuschalten.
- Für Bargeld, Wertgegenstände, Angelgerät, Elektronik, Fahrzeuge oder sonstige persönliche Gegenstände des Gastes übernimmt Onken Tours keine Verwahrung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl besteht nur nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften bzw. bei zurechenbarem Verschulden von Onken Tours.
11. Digitale Kaution
- Onken Tours kann vor Übergabe einer Unterkunft oder eines Bootes eine digitale Kaution bzw. Kartenautorisierung als Sicherheit verlangen.
- Die Kaution wird grundsätzlich digital abgewickelt. Ein Anspruch auf Hinterlegung in bar besteht nicht.
- Für Unterkunft und Boot können getrennte Kautionsbeträge gelten. Beide Beträge dürfen technisch in einer einzigen digitalen Autorisierung zusammengefasst werden, wenn nachvollziehbar bleibt, welcher Sicherungsbetrag auf die Unterkunft und welcher auf das Boot entfällt.
- Die Kaution sichert insbesondere Ansprüche aus Schäden, Verlust, fehlendem Inventar, außergewöhnlicher Reinigung, nicht bezahltem Treibstoff oder sonstigen fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Mietvertrag.
- Die Höhe der Kaution wird dem Gast spätestens vor Übergabe mitgeteilt und, soweit für die Buchungsentscheidung erheblich, bereits im Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
- Onken Tours kann die Übergabe der Unterkunft bzw. des Bootes verweigern, solange eine vereinbarte Kaution nicht ordnungsgemäß gestellt wurde.
- Soweit rechtlich und nach den Regeln des eingesetzten Zahlungsdienstleisters zulässig, können fällige und nachvollziehbar dokumentierte Forderungen mit der Kaution verrechnet bzw. aus der Autorisierung eingezogen werden. Der Gast wird über die Abrechnung informiert.
- Die Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar. Übersteigt ein berechtigter Anspruch die Kaution, kann Onken Tours den darüber hinausgehenden Betrag gesondert in Rechnung stellen.
- Bestehen keine offenen Ansprüche, veranlasst Onken Tours die Freigabe der Autorisierung nach einer angemessenen Prüfung. Die tatsächliche Freigabe auf dem Kartenkonto kann je nach Bank oder Zahlungsdienstleister zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.
12. Rechnungsstellung bei Schäden
- Kann ein Schaden nicht unmittelbar bei Rückgabe abschließend beziffert werden, darf Onken Tours nachträglich Kostenvoranschläge, Werkstattberichte oder Rechnungen einholen und den Anspruch anschließend abrechnen.
- Der Gast erhält eine nachvollziehbare Schadenabrechnung. Soweit sinnvoll und verfügbar, werden geeignete Belege oder eine Beschreibung der Berechnungsgrundlage beigefügt.
- Nicht durch die Kaution gedeckte fällige Beträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.
- Bestreitet der Gast einen Schaden substantiiert, prüfen die Parteien die vorliegenden Nachweise. Gesetzliche Rechte beider Seiten bleiben unberührt.
13. Zutrittsrecht bei notwendigen Maßnahmen
- Onken Tours oder von Onken Tours beauftragte Personen dürfen eine vermietete Unterkunft betreten, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Behebung eines dringenden technischen Problems, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder aus einem anderen zwingenden betrieblichen Grund erforderlich ist.
- Soweit die Situation dies zulässt, wird der Gast vorher informiert und der Eingriff auf das notwendige Maß beschränkt.
- Ein allgemeines Recht zur unangekündigten Kontrolle privater Wohnbereiche besteht nicht.
14. Bootsvermietung und bestätigte Bootskategorie
- Eine Bootsbuchung ist ein eigenständiger Mietvertrag.
- Bestätigt Onken Tours eine bestimmte Bootskategorie, besteht Anspruch auf ein Boot dieser Kategorie oder – soweit zumutbar – auf ein mindestens gleichwertiges Ersatzboot.
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes individuelles Boot, eine bestimmte Registrierungsnummer, Motornummer oder einen bestimmten Liegeplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Bootsbuchungsbestätigung zugesichert wurde.
- Onken Tours darf aus technischen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzboot bereitstellen.
- Kann nur eine objektiv niedrigere Kategorie angeboten werden und akzeptiert der Gast diese, wird eine angemessene Preisdifferenz berücksichtigt. Kann keine zumutbare Ersatzleistung bereitgestellt werden, werden Zahlungen für die nicht erbrachte Bootsleistung erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach zwingendem Recht.
15. Voraussetzungen und Pflichten bei Bootsbenutzung
- Der Bootsführer muss alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Führung des Bootes erfüllen und über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
- Der Gast ist verantwortlich für eine sichere Bootsführung sowie
insbesondere für:
- Einhaltung der norwegischen Gesetze und örtlichen Vorschriften,
- Beachtung von Wetter, Wind, Wellen, Sicht und Gezeiten,
- Einhaltung vorgegebener Fahrgebiete, Sperrzonen und Sicherheitsanweisungen,
- Benutzung vorgeschriebener Sicherheits- und Rettungsausrüstung,
- Einhaltung von Alkohol- und sonstigen Fahrtüchtigkeitsregeln,
- ausreichenden Kraftstoffstand,
- sichere Vertäuung und ordnungsgemäße Rückgabe,
- unverzügliche Meldung von Grundberührung, Kollision, Propellerkontakt, Motorwarnungen oder sonstigen technischen Auffälligkeiten.
- Das Boot darf nicht an Personen überlassen werden, die die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
- Onken Tours kann die Übergabe oder weitere Nutzung eines Bootes aus Sicherheitsgründen verweigern oder vorübergehend untersagen, insbesondere bei ungeeignetem Wetter, erkennbar unzureichender Fahrtüchtigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, erheblicher Missachtung von Sicherheitsregeln oder technischen Sicherheitsmängeln.
- Beruht die Nutzungsuntersagung auf einem vom Gast zu vertretenden Umstand, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der dadurch nicht genutzten Mietzeit, soweit gesetzlich zulässig.
- Wetter- und Naturbedingungen sind nicht von Onken Tours beherrschbar. Vorübergehende Einschränkungen der Nutzung aufgrund objektiv gefährlicher Wetter- oder Seebedingungen begründen nicht automatisch einen Erstattungsanspruch, wenn das Boot ansonsten vertragsgemäß bereitgestellt wird; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Treibstoff, Rückgabe und technische Schäden am Boot
- Treibstoff ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Andernfalls trägt der Gast die Treibstoffkosten.
- Das Boot ist im vereinbarten Zustand, mit sämtlicher überlassener Ausrüstung und entsprechend den Rückgabeanweisungen zurückzugeben.
- Unsachgemäße Bedienung, Grundberührungen, Kollisionen, Fahren in verbotenen oder erkennbar ungeeigneten Bereichen, Missachtung von Warnanzeigen sowie Weiterfahrt trotz eines erkennbaren technischen Problems können eine Schadenersatzpflicht begründen.
- Kosten für Bergung oder Abschleppen trägt Onken Tours, soweit ausschließlich ein nicht vom Gast zu vertretender technischer Defekt ursächlich war. Beruht die Maßnahme dagegen auf einem vom Gast zu vertretenden Umstand, können die notwendigen Kosten dem Gast berechnet werden.
17. Angeln, Fischerei- und Exportvorschriften
- Der Gast ist selbst für die Einhaltung der jeweils geltenden norwegischen Fischerei-, Fang-, Mindestmaß-, Schutzgebiets-, Registrierungs- und Exportvorschriften verantwortlich.
- Angaben von Onken Tours zu Fangplätzen, Fangmöglichkeiten oder Fischbeständen sind Erfahrungswerte und keine Fanggarantie.
- Weder bestimmte Fischarten noch Fangmengen, Wetterbedingungen oder Ausfahrmöglichkeiten werden garantiert.
18. Reinigung und Rückgabe der Unterkunft
- Die Unterkunft ist zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt und in ordentlichem Zustand zurückzugeben.
- Auch bei gebuchter Endreinigung bleibt der Gast verpflichtet, insbesondere Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, Geschirr zu reinigen, grobe Verschmutzungen zu beseitigen und Inventar an seinen vorgesehenen Platz zurückzustellen, sofern die Objektregeln nichts anderes bestimmen.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen, starke Gerüche, übermäßige Tierhaare, Rauchspuren, nicht vertragsgemäße Abfälle oder vergleichbare Zusatzaufwände können nach tatsächlichem angemessenem Aufwand berechnet werden.
19. Check-in, Check-out, Schlüssel und Zugangsmittel
- Check-in- und Check-out-Zeiten ergeben sich aus Buchungsbestätigung oder den vor Anreise übermittelten Informationen.
- Früherer Check-in oder späterer Check-out bedarf der Zustimmung von Onken Tours.
- Schlüssel, Schlüsselkarten, elektronische Codes und sonstige Zugangsmittel dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
- Notwendige Kosten infolge Verlusts oder missbräuchlicher Weitergabe können dem verantwortlichen Gast berechnet werden.
20. Kameraüberwachung in Außen- und Betriebsbereichen
- Zum Schutz von Personen, Booten, Fahrzeugen, Gebäuden und sonstigem Eigentum können rechtlich zulässige Außen-, Zugangs-, Parkplatz-, Steg-, Hafen- oder sonstige Betriebsbereiche kameraüberwacht werden, sofern hierfür ein zulässiger Zweck und eine ausreichende Rechtsgrundlage bestehen.
- Private Innenräume der vermieteten Unterkunft, insbesondere Wohn-, Schlaf- und Sanitärbereiche, werden von Onken Tours nicht kameraüberwacht.
- Kameraüberwachte Bereiche werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet. Eine Tonaufzeichnung erfolgt grundsätzlich nicht.
- Aufzeichnungen werden nur für den ausgewiesenen Zweck verwendet und nur so lange gespeichert, wie dies nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Zweck erforderlich ist.
- Bei konkreten Vorfällen können rechtmäßig gesicherte Aufnahmen zur Aufklärung von Schäden, Diebstahl oder Sicherheitsvorfällen verwendet und, soweit rechtlich zulässig, an Polizei, Versicherer oder andere zuständige Stellen übermittelt werden.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Onken Tours.
21. Verhalten, Sicherheit und fristlose Beendigung
- Der Gast und seine Mitreisenden haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Nachbarn, Eigentümer und Mitarbeiter nicht unzumutbar beeinträchtigt oder gefährdet werden.
- Schwere oder wiederholte Verstöße können Onken Tours zur sofortigen Beendigung des betroffenen Vertrages und zur Aufforderung zur Räumung bzw. Rückgabe berechtigen.
- Dies gilt insbesondere bei:
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung,
- Diebstahl oder sonstigem strafbaren Verhalten,
- erheblicher Ruhestörung,
- Gewalt, Drohungen oder Gefährdung anderer Personen,
- schwerwiegender Missachtung von Brandschutz- oder Sicherheitsregeln,
- unerlaubter Weitergabe des Bootes,
- Bootsführung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
- wiederholter Missachtung begründeter Sicherheitsanweisungen,
- nicht genehmigter Überbelegung oder erheblicher zweckwidriger Nutzung.
- Wird der Vertrag wegen eines vom Gast zu vertretenden schweren Verstoßes beendet, besteht für die nicht genutzte Restzeit grundsätzlich kein Erstattungsanspruch, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
22. Stornierung durch den Gast
- Der Gast kann eine Buchung nach Maßgabe der bei Vertragsschluss einbezogenen gesonderten Stornierungsbedingungen von Onken Tours stornieren.
- Die dort festgelegten Fristen und Erstattungsquoten gelten für den jeweiligen einzelnen Vertrag.
- Eine Umbuchung, Verkürzung oder wesentliche Änderung einer Buchung kann als vollständige oder teilweise Stornierung und Neubuchung behandelt werden, wenn Onken Tours nicht schriftlich einer anderen Regelung zustimmt.
23. Stornierung, Rücktritt oder Änderung durch Onken Tours
- Onken Tours ist berechtigt, eine Buchung vor oder während der Leistungserbringung ganz oder teilweise zu stornieren, zu beenden oder in zumutbarem Umfang zu ändern, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter betrieblicher, technischer, rechtlicher, objektbezogener oder sicherheitsrelevanter Grund besteht.
- Hierzu gehören insbesondere:
- erhebliche Beschädigung oder Unbenutzbarkeit einer Unterkunft,
- sicherheitsrelevante oder erhebliche technische Defekte,
- Brand-, Wasser-, Sturm- oder sonstige Natur- und Elementarschäden,
- behördliche Anordnungen oder rechtliche Nutzungsverbote,
- außergewöhnliche und nicht zumutbar beherrschbare Betriebsstörungen,
- objektiv fehlerhafte Doppelbelegung oder erheblicher System-/Verfügbarkeitsfehler,
- Wegfall der tatsächlichen oder rechtlichen Verfügungsmöglichkeit über das Objekt aus einem von Onken Tours nicht in zumutbarer Weise beherrschbaren Grund,
- höhere Gewalt oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände,
- oder andere vergleichbar gewichtige Umstände, die eine vertragsgemäße Durchführung unmöglich, unzumutbar oder sicherheitswidrig machen.
- Onken Tours wird nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung anbieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, wenn eine solche nicht verfügbar oder wirtschaftlich bzw. tatsächlich nicht zumutbar ist.
- Liegt der Grund nicht im Verantwortungsbereich des Gastes und wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht, erstattet Onken Tours die für die nicht erbrachte Leistung tatsächlich erhaltenen Zahlungen.
- Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Flug-, Fähr-, Mietwagen-, Ersatzunterkunfts-, Urlaubs- oder sonstigen Folgekosten bestehen nur, soweit Onken Tours hierfür nach zwingendem Recht haftet.
- Beruht die Stornierung oder Beendigung auf Zahlungsverzug, fehlender vereinbarter Kaution, falschen wesentlichen Angaben oder einem sonstigen vom Gast zu vertretenden Vertragsverstoß, richtet sich ein Erstattungsanspruch nach diesen AGB, den Stornierungsbedingungen und zwingendem Recht.
24. Mängel, Abhilfe und Reklamationen
- Der Gast muss einen während des Aufenthalts erkennbaren erheblichen Mangel unverzüglich melden und Onken Tours eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe geben.
- Soweit zumutbar, darf der Gast nicht bis nach Abreise warten, wenn eine Abhilfe während des Aufenthalts möglich gewesen wäre.
- Unterlässt der Gast schuldhaft eine notwendige Mängelanzeige und hätte der Schaden oder die Beeinträchtigung dadurch vermieden oder reduziert werden können, kann dies seine Ansprüche entsprechend den gesetzlichen Regeln mindern.
- Reklamationen sollen nachvollziehbar beschrieben und, soweit vorhanden, mit Fotos oder sonstigen Unterlagen belegt werden.
25. Haftung von Onken Tours
- Onken Tours haftet für eigenes schuldhaftes Verhalten nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet Onken Tours nicht für Umstände außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere für Wetter, Naturbedingungen, Fangresultate, Straßensperrungen, Fähr- oder Flugausfälle, öffentliche Infrastruktur-, Strom-, Internet- oder Mobilfunkstörungen sowie Verhalten unabhängiger Dritter.
- Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet Onken Tours nur, soweit eine solche Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist; zwingende Haftung insbesondere für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie Verletzung von Leben oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Angaben zu Internet, Mobilfunk, TV, Echolot, Kartenplotter oder sonstigem Zusatzkomfort begründen keine Garantie einer jederzeit störungsfreien Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert wurde.
26. Anreise, verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise
- Die Anreise liegt im Verantwortungsbereich des Gastes.
- Verspätete Ankunft aufgrund von Verkehr, Wetter, Fähren, Flügen, Fahrzeugproblemen oder sonstigen Umständen des Gastes führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Aufenthalts oder automatischen Preisminderung.
- Eine freiwillige vorzeitige Abreise führt grundsätzlich nicht zu einer Erstattung der nicht genutzten Zeit, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
27. Versicherungen
Onken Tours empfiehlt dem Gast, einen ausreichenden Reise-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Haftpflicht-, Unfall- und gegebenenfalls Auslandskrankenversicherungsschutz sicherzustellen. Bei Nutzung eines Bootes sollte der Gast insbesondere prüfen, ob seine private Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten Booten und maritimen Risiken abdeckt.
28. Datenschutz und Zahlungsdienstleister
- Onken Tours verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Buchung, Durchführung, Zahlung, Gästebetreuung, Schadenbearbeitung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
- Erforderliche Daten können im rechtlich zulässigen Umfang an Zahlungsdienstleister, Eigentümer, Reparaturbetriebe, Versicherer, Behörden oder sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligte Stellen übermittelt werden.
- Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf onkentours.com.
29. Kommunikation und elektronische Dokumente
- Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Mitteilungen, Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Hinweise und sonstige Dokumente an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder über das Gästeportal übermittelt werden.
- Der Gast ist für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten verantwortlich und hat Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
30. Änderungen dieser AGB
- Für eine Buchung gelten grundsätzlich die Bedingungen, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen wurden.
- Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Buchungen. Bestehende Verträge werden nur geändert, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Gast zustimmt.
31. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Für Verträge mit Onken Tours Norge AS gilt grundsätzlich norwegisches Recht.
- Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die aufgrund internationaler oder EWR-rechtlicher Regeln zugunsten des Verbrauchers anwendbar sind, bleiben unberührt.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine hiervon abweichende ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen, soweit sie gegenüber Verbrauchern unzulässig wäre.
- Die Parteien sollen zunächst versuchen, Streitigkeiten unmittelbar und sachlich zu klären. Gesetzlich vorgesehene Beschwerde- oder Streitbeilegungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
32. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Regelung fortbestehen kann.
- Überschriften dienen der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.
- Zwingendes Recht hat stets Vorrang vor abweichenden Bestimmungen dieser AGB.